Börsen-ABC
Unser
Börsen-ABC erklärt die wichtigsten und am häufigsten
benutzten Fachbegriffe aus der Börsenwelt. Das Börsen-ABC
wird ständig erweitert und soll alle wichtigen Fachbegriffe
abdecken, die im Aktienwesen gängig sind.
Vermissen Sie einen wichtigen Begriff, schreiben Sie bitte eine Mail an unser Service-Team!
Abfindung
Im Zuge der Übernahme einer Aktiengesellschaft, verpflichtet
sich die kaufende Gesellschaft, den freien Aktionären ein
Abfindungsangebot vorzulegen. Dies kann in Form einer Barabfindung
oder eines Aktientausch´s geschehen.
Abgeld
(Disagio)
Disagio ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert einer
Forderung bzw. eines festverzinslichen Wertpapiers und dem tatsächlich
an den Kreditnehmer ausgezahlte Darlehenssumme bzw. dem niedrigeren
Ausgabekurs. Der Effektivzins ergibt sich beim Kreditvertrag durch
Bezug des Nominalzinses auf den darunter liegenden Auszahlungsbetrag.
Das Gegenteil nennt man Agio bzw. Aufgeld.
Accumulate
Der Begriff "Accumulate" bedeutet "aufstocken"
und ist in der Aktionärssprache als Kaufempfehlung zu werten.
Rät ein Analyst dazu eine Aktie zu akkumulieren, so geht
dieser davon aus, dass sich der Wert in den nächsten Monaten
wahrscheinlich besser entwickelt als der vergleichbare Branchenindex.
Ad-hoc
Meldung
Nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetz (WPHG) sind Aktiengesellschaften
verpflichtet, kursbeeinflussende Unternehmensmeldung zu veröffentlichen.
Dies können beispielsweise Geschäftszahlen, Beteiligungen
oder Übernahmen sein.
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Aktie
Die Aktie ist ein Wertpapier. Sie dokumentiert dem Aktionär
einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Bei
den meisten deutschen Aktiengesellschaften war das Grundkapital
in Aktien zu jeweils 5 Mark, 50 Mark oder 100 Mark Nennwert aufgeteilt.
Im Zuge der Einführung des Euro planen die meisten börsennotierten
Unternehmen eine Umstellung auf die Stückaktie. Stückaktien
haben keinen Nennwert, müssen also mit der Umstellung auf
den Euro nicht umgerechnet werden. Bei der Einführung der
Stückaktien wird jede bisherige Nennwertaktie in genau eine
Stückaktie umgetauscht. Die Stückaktien haben alle denselben
Anteil am Unternehmen. Neben den nennwertlosen Stückaktien
gibt es noch weitere Arten von Aktien:
1. STAMMAKTIEN:
Sie sichern eine Beteiligung am Stammkapital der AG und geben
dem Besitzer ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.
2.VORZUGSAKTIEN:
Hier handelt es sich um Wertpapiere, die eine Beteiligung am Stammkapital
der AG verbriefen und bestimmte Vorrechte gewähren; insbesondere
bei der Gewinnbeteiligung. Vorzugsaktien werden oft im Rahmen
der Vermögensbildung von Unternehmen an die eigenen Mitarbeiter
ausgegeben. In der Regel hat der Inhaber einer Vorzugsaktie kein
Stimmrecht.
3. JUNGE AKTIEN:
Sie stammen aus der Kapitalerhöhung einer AG und haben gegenüber
den "alten" Aktien einen geringeren Dividendenanspruch.
Der Zeitpunkt für die Ausgabe wird vor allem von der Verfassung
der Börse abhängig gemacht: Bei steigenden Kursen lassen
sich junge Aktien leichter und mit höherem Gewinn verkaufen.
Erwerben kann man junge Aktien über Bezugsrechte, die wie
alle Wertpapiere an der Börse gehandelt werden.
4. ZUSATZAKTIEN:
Sie entstehen durch Umwandlung von Rücklagen in haftendes
Grundkapital und werden auch "Gratisaktien" genannt.
Dieser Begriff ist jedoch irreführend. Rücklagen sind
Teil des Eigenkapitals, das den Anteilseignern einer AG gehört.
Die Umwandlung in dividendenberechtigtes Aktienkapital kann zu
einem sinkenden Börsenkurs der Aktien führen, da sich
z.B. der ausgeschüttete Gewinn in Zukunft auf eine höhere
Zahl von Aktien verteilt.
5. INHABERAKTIEN:
Bei diesen Wertpapieren wird der Inhaber der Aktien nicht namentlich
genannt. Eigentümer ist die Person, die das Papier tatsächlich
besitzt. Sie kann bestimmte Rechte geltend machen ( z. B. Vorkaufsrecht
bei der Ausgabe junger Aktien, Verfügungsrecht, Recht auf
Dividendenzahlung), die durch Einigung und Übergabe übertragen
werden. Die überwiegende Zahl der gehandelten Aktien sind
Inhaberpapiere, da sie einen unkomplizierten Börsenhandel
ermöglichen.
6. NAMENSAKTIEN:
Sie werden auf eine Person ausgestellt und im Aktienbuch der Gesellschaft
verzeichnet. Nur der namentlich bezeichnete Inhaber der Urkunde
kann alle Rechte aus dem Wertpapier geltend machen. Bei vinkulierten
Namensaktien können die Besitzer die Papiere nur mit Genehmigung
des Vorstandes der Aktiengesellschaft verkaufen. Namensaktien
und vinkulierte Aktien sind aufgrund des erschwerten Eigentumswechsels
im Börsenhandel selten. Sie werden von bestimmten Branchen
bevorzugt, zu denen vor allem Versicherungsgesellschaften gehören.
Diese Papiere werden häufig in einem sehr engen Markt gehandelt.
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Aktienarten
Nach Übertragbarkeit unterscheidet man Inhaber- und Namensaktien.
Inhaberaktien können durch einfache Einigung und Übergabe
übertragen werden. Bei Namensaktien ist der Eigentümer
auf der Aktienurkunde vermerkt. Eine Eigentumsübertragung
erfordert einen Übertragungsvermerk.
Je nach Stimmrecht unterscheidet man zwischen Stamm- und Vorzugsaktie.
Stammaktien verbriefen das volle Stimmrecht auf der Hauptversammlung.
Bei Vorzugsaktien ist das Stimmrecht meist ausgeschlossen, dafür
steht wird dem Aktionär höhere Dividende gezahlt.
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Aktienanalyse
Durch die Untersuchung und Analyse der Kurs- und Rendite-Entwicklung
von Aktien wird versucht herauszufiltern, welche Wertpapiere eine
überdurchschnittliche Kursentwicklung erwarten lassen. Die
Bewertung kann durch zwei Verfahren erfolgen:
Fundamentalanalyse:
durch Prüfung der Bilanzdaten und der Ertragskraft des jeweiligen
Unternehmens werden Rückschlüsse auf die Kurs- und Dividendenchancen
der Aktie gezogen
Technische oder Chart-Analyse:
aus grafischen Darstellungen der bisherigen Kurs- und Umsatzentwicklung,
die das vergangene Börsenverhalten der Anleger widerspiegeln,
werden Kursprognosen entwickelt.
Bei
strenger Kapitalmarkteffizienz können durch die verschiedenen
Methoden allerdings keine systematischen Überrenditen erreicht
werden.
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Aktienfonds
Aktienfonds legen die Mittel ihrer Kunden in den Beteiligungspapieren
in- und ausländischer Aktiengesellschaften an. Der Vorteil
für den Anleger liegt darin, dass er an den Wertsteigerungsmöglichkeiten
von Aktien teilhaben kann und dabei das Risiko durch die breite
Streuung der Fondsmittel, verglichen zur Einzelanlage in Aktien,
gering ist.
Bei
ihrer Tätigkeit unterliegen die Fonds zum einen den Regelungen
des Kapitalanlagegesellschaften-Gesetzes (KAGG) und zum anderen
ihren eigenen Anlagegrundsätzen. Das Kapitalanlagegesellschaften-Gesetz
legt fest, wie die Aktienfonds ihre Mittel anzulegen haben. Dabei
wird bestimmt, bis zu welchen Prozentsätzen die Mittel der
Anleger investiert sein müssen, wieviele Aktien eines Unternehmens
in dem Fonds gehalten werden dürfen und wie hoch die Kapitalreserve
sein darf, die ein Fonds halten kann. So ist z.B. vorgeschrieben,
dass ein einzelner Fonds maximal fünf Prozent seiner Mittel
in Aktien eines einzelnen Unternehmens investieren darf. Sehen
die Anlagegrundsätze eine abweichende Regelung vor, gilt
eine absolute Höchstgrenze von zehn Prozent. Weiterhin legt
das KAGG fest, dass mindestens 50,1 Prozent der Mittel, die die
Anleger in einen Fonds investiert haben, in Aktien investiert
sein müssen. Der Rest darf in Bankguthaben und anderen kursstabilen
Anlageformen gehalten werden.
Nahezu
jeder Aktienfonds hat einen Anlageschwerpunkt, der in den Anlagegrundsätzen
festgelegt ist. Es gibt Aktienfonds, die ausschließlich
in deutschen Aktien und andere, die ihre Mittel in Aktien von
Unternehmen einer bestimmten Branche anlegen. Das kann z.B. die
Automobilindustrie sein oder Unternehmen, die in der Umweltbranche
tätig sind. Zudem gibt es Fonds, die ihre Mittel in Aktien
ausländischer Unternehmen anlegen. An dieser Stelle spricht
man von Regional- oder Länderfonds. Eine weitere Variation
ist bei den Indexfonds zu finden, die ihre Mittel so anlegen,
dass die Zusammenstellung ihres Depot möglichst genau der
Zusammenstellung eines bestimmten Wertpapierindex - wie beispielsweise
des DAX oder Nikkei- widerspiegelt.
Aktienfonds
erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit, da sie eine
attraktive Anlagemöglichkeit bieten. Kleinanleger, die noch
wenig oder keine Erfahrung an der Börse sammeln konnten,
haben die Möglichkeit, ihre Ersparnisse in die Hände
erfahrener Wertpapierspezialisten zu geben, um diese in Aktien
zu investieren. Sie können so an den teilweise beträchtlichen
Kurssteigerungsmöglichkeiten teilhaben, ohne die mit einer
Direktanlage in einzelne Aktien immer auch verbundenen Risiken
in Kauf nehmen zu müssen.
Für
den Anleger entstehen beim Kauf von Investmentanteilen Kosten,
die sich aus der Differenz zwischen dem Ausgabepreis und Rücknahmepreis
der Fondsanteile ergeben. Diese Differenz, der Ausgabeaufschlag,
liegt bei Aktienfonds zwischen 3 und 6 Prozent. Neben dem Ausgabeaufschlag,
der den Investmentgesellschaften zur Deckung ihrer Vertriebs-
und Verwaltungskosten dient, fallen keine weiteren Kosten an.
Durch
die Etablierung von Direktbanken und Discount-Brokern sind auch
niedrigere Aufschläge möglich. Für Kunden, die
auf Beratung verzichten wollen, besteht die Möglichkeit,
ihre Kosten deutlich zu senken, wenn sie ihre Investmentanteile
bei einem solchen Institut erwerben. Anleger mit wenig Börsenerfahrung
sollten allerdings nicht auf professionelle Beratung verzichten,
denn auch die Anlage in Aktienfonds beinhaltet Risiken. Aufgrund
des zu bezahlenden Ausgabeaufschlags ist die Anlage in Aktienfonds
als mittel- bis langfristiges Investment anzusehen, da der Anleger
diese Kosten erst durch Kurssteigerungen der Anteile und/oder
Ausschüttungen aus angesammelten Dividenden hereinholen muss,
bevor sich sein Investment für ihn rentiert. Anleger, die
ihre Mittel nur kurzfristig binden wollen, sollten diese daher
eher in Geldmarktfonds anlegen.
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Aktiengesellschaft
(AG)
Die Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen mit einem bestimmten
Grundkapital, an dem die Aktionäre als Teilhaber über
den Kauf von Aktien beteiligt sind. Sie haften lediglich bis zur
Höhe ihres Aktienanteils. Ziel einer Aktiengesellschaft ist
es, durch Aktien-Ausgabe höhere Kapitalsummen zu bekommen
und das Unternehmerrisiko möglichst breit zu streuen. Die
Satzung einer Aktiengesellschaft bildet den rechtlichen Rahmen
und enthält Regelungen für die Hauptversammlung, den
Aufsichtsrat und den Vorstand. Jeder Aktionär besitzt Rede-,
Auskunfts- und Stimmrecht.
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Aktienindex
Der Aktienindex ist ein statistischer Wert, der die die Kursentwicklung
des Aktienmarktes anzeigt. Er setzt sich aus einer repräsentativen
Auswahl von Aktien zusammen. Graphisch werden die Entwicklungen
an der Börse durch ein Kurvendiagramm dargestellt. Wichtige
Aktienindices in Deutschland sind z.B. der DAX-Index, der Index
der Börsenzeitung oder auch der Index der FAZ (Frankfurter
Allgemeine Zeitung). Aktienindizes werden nicht nur für den
Gesamtmarkt, sondern auch für einzelne Branchen berechnet.
Aktienrückkauf
Aktiengesellschaften kaufen Ihre eigenen Aktien an der Börse
zurück, um das Volumen zu reduzieren und somit den Kurswert
der einzelnen Aktie zu erhöhen.
Aktiensplitt
Beim Aktiensplitt wird eine Aktie in mehrere neue Wertpapiere
aufgeteilt. Damit wird Anlegern mit geringeren finanziellen Mitteln
die Möglichkeit zum Erwerb eines Anteils gegeben. Die neuen
Wertpapiere besitzen zusammen den Wert der geteilten Aktie.
Aktionär
Eigentümer von Aktien und damit Gesellschafter bzw. Miteigentümer
des Unternehmens.
Amtlicher
Handel
An den deutschen Börsen ist der Amtliche Handel mit ca. 90
Prozent des Gesamtumsatzes das breiteste Marktsegment. Möchte
eine Unternehmen, dass seine Aktien zum amtlichen Handel zugelassen
werden, muss es ausführliche Angaben über seine wirtschaftlichen
und finanziellen Verhältnisse machen. Die Zulassungsvoraussetzungen
sind vergleichsweise streng. Amtliche Makler berechnen die Preise
der Wertpapiere und veröffentlichen diese im amtlichen Kursblatt
der Börse und im Internet.
Analyst/in
Wertpapierfachfrau/mann die/der mit Hilfe der technischen Wertpapieranalyse
ein genaues Bild über die Situation einer Aktiengesellschaft
und die Kurschancen Ihrer Aktien zu gewinnen versucht.
Anlagestrategie
Gezielte Vorgehensweise zur Erzielung eines gewinnbringenden Anlageerfolgs
an der Börse.
Anleihe
Anleihe ist der Überbegriff für festverzinsliche Schuldverschreibungen.
Hierbei handelt es sich um langfristige Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt.
Es gibt öffentliche Anleihen (Staat, Post, Bahn, etc.), Pfandbriefe
und Industrieanleihen, die zur Finanzierung von Investitionsvorhaben
ausgegeben werden.
Anleihegläubiger haben das Recht auf Rückzahlung des
Anleihebetrages sowie der festgelegten Verzinsung. Dieser Zins
kann fest oder variabel sein und wird normalerweise jährlich
bezahlt.
Die Kursnotierungen schwanken nach dem allgemeinem Zinsniveau
beziehungsweise nach der Bonität des Kreditnehmers. Bei unklarem
oder steigendem Zinstrend wird ein Anleger, der die Anleihe eventuell
frühzeitig wieder verkaufen möchte, auf kürzere
Restlaufzeiten setzen bzw. bei fallenden Zinsen auf längere
Restlaufzeiten.
Anteilseigner
(Aktionär)
Personen werden zu Anteileignern oder Aktionären, indem sie
Aktien kaufen und damit Miteigentum am Grundkapital einer Aktiengesellschaft
erwerben.
Antizyklisch
investieren
Dem Trend an der Börse entgegen gesetztes Anlageverhalten.
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung der Geschäftsführung
der Aktiengesellschaft.
Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die beim Fondskauf
einmalig erhoben wird und zusätzlich zum Rücknahmepreis
gezahlt werden muss. Ausgabeaufschlag und Rücknahmepreis
ergeben zusammen den Ausgabepreis eines Fonds. Die Höhe beträgt
bei Aktienfonds in der Regel fünf, bei Rentenfond drei Prozent.
Auskunftsrecht
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär sein gesetzliches
Recht auf Auskünfte über die wirtschaftliche Situation
der Aktiengesellschaft geltend machen, an der er beteiligt ist.
Verantwortlich für die Informationsweitergabe sind die Verwaltung,
insbesondere der Vorstand der AG.
Ausschüttung
Die Ausschüttung bezeichnet die Zahlung von Gewinnanteilen
(Dividende) an die Anteilseigner.
Aussetzen
der Kursnotierung
Bei überraschenden Ereignissen,
wie z.B. Konkurswarnungen oder Übernahmeangeboten kann ein
Wertpapier von der Kursnotierung ausgesetzt werden. Diese Aussetzung
soll die Anleger schützen und voreilige Reaktionen verhindern,
die ansonsten zu Schwankungen des Börsenkurses führen
könnten. In dem zeitlich beschränkten Aussetzungszeitraum
kann die Aktie weder ge- noch verkauft werden. |