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Börsen-ABC
Unser Börsen-ABC erklärt die wichtigsten und am häufigsten benutzten Fachbegriffe aus der Börsenwelt. Das Börsen-ABC wird ständig erweitert und soll alle wichtigen Fachbegriffe abdecken, die im Aktienwesen gängig sind.
Vermissen Sie einen wichtigen Begriff, schreiben Sie bitte eine Mail an unser Service-Team!

Abfindung
Im Zuge der Übernahme einer Aktiengesellschaft, verpflichtet sich die kaufende Gesellschaft, den freien Aktionären ein Abfindungsangebot vorzulegen. Dies kann in Form einer Barabfindung oder eines Aktientausch´s geschehen.

Abgeld (Disagio)
Disagio ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert einer Forderung bzw. eines festverzinslichen Wertpapiers und dem tatsächlich an den Kreditnehmer ausgezahlte Darlehenssumme bzw. dem niedrigeren Ausgabekurs. Der Effektivzins ergibt sich beim Kreditvertrag durch Bezug des Nominalzinses auf den darunter liegenden Auszahlungsbetrag. Das Gegenteil nennt man Agio bzw. Aufgeld.

Accumulate
Der Begriff "Accumulate" bedeutet "aufstocken" und ist in der Aktionärssprache als Kaufempfehlung zu werten. Rät ein Analyst dazu eine Aktie zu akkumulieren, so geht dieser davon aus, dass sich der Wert in den nächsten Monaten wahrscheinlich besser entwickelt als der vergleichbare Branchenindex.

Ad-hoc Meldung
Nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetz (WPHG) sind Aktiengesellschaften verpflichtet, kursbeeinflussende Unternehmensmeldung zu veröffentlichen. Dies können beispielsweise Geschäftszahlen, Beteiligungen oder Übernahmen sein.

Aktie
Die Aktie ist ein Wertpapier. Sie dokumentiert dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Bei den meisten deutschen Aktiengesellschaften war das Grundkapital in Aktien zu jeweils 5 Mark, 50 Mark oder 100 Mark Nennwert aufgeteilt. Im Zuge der Einführung des Euro planen die meisten börsennotierten Unternehmen eine Umstellung auf die Stückaktie. Stückaktien haben keinen Nennwert, müssen also mit der Umstellung auf den Euro nicht umgerechnet werden. Bei der Einführung der Stückaktien wird jede bisherige Nennwertaktie in genau eine Stückaktie umgetauscht. Die Stückaktien haben alle denselben Anteil am Unternehmen. Neben den nennwertlosen Stückaktien gibt es noch weitere Arten von Aktien: 1. STAMMAKTIEN:
Sie sichern eine Beteiligung am Stammkapital der AG und geben dem Besitzer ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.

2.VORZUGSAKTIEN:
Hier handelt es sich um Wertpapiere, die eine Beteiligung am Stammkapital der AG verbriefen und bestimmte Vorrechte gewähren; insbesondere bei der Gewinnbeteiligung. Vorzugsaktien werden oft im Rahmen der Vermögensbildung von Unternehmen an die eigenen Mitarbeiter ausgegeben. In der Regel hat der Inhaber einer Vorzugsaktie kein Stimmrecht.

3. JUNGE AKTIEN:
Sie stammen aus der Kapitalerhöhung einer AG und haben gegenüber den "alten" Aktien einen geringeren Dividendenanspruch. Der Zeitpunkt für die Ausgabe wird vor allem von der Verfassung der Börse abhängig gemacht: Bei steigenden Kursen lassen sich junge Aktien leichter und mit höherem Gewinn verkaufen. Erwerben kann man junge Aktien über Bezugsrechte, die wie alle Wertpapiere an der Börse gehandelt werden.

4. ZUSATZAKTIEN:
Sie entstehen durch Umwandlung von Rücklagen in haftendes Grundkapital und werden auch "Gratisaktien" genannt. Dieser Begriff ist jedoch irreführend. Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals, das den Anteilseignern einer AG gehört. Die Umwandlung in dividendenberechtigtes Aktienkapital kann zu einem sinkenden Börsenkurs der Aktien führen, da sich z.B. der ausgeschüttete Gewinn in Zukunft auf eine höhere Zahl von Aktien verteilt.

5. INHABERAKTIEN:
Bei diesen Wertpapieren wird der Inhaber der Aktien nicht namentlich genannt. Eigentümer ist die Person, die das Papier tatsächlich besitzt. Sie kann bestimmte Rechte geltend machen ( z. B. Vorkaufsrecht bei der Ausgabe junger Aktien, Verfügungsrecht, Recht auf Dividendenzahlung), die durch Einigung und Übergabe übertragen werden. Die überwiegende Zahl der gehandelten Aktien sind Inhaberpapiere, da sie einen unkomplizierten Börsenhandel ermöglichen.

6. NAMENSAKTIEN:
Sie werden auf eine Person ausgestellt und im Aktienbuch der Gesellschaft verzeichnet. Nur der namentlich bezeichnete Inhaber der Urkunde kann alle Rechte aus dem Wertpapier geltend machen. Bei vinkulierten Namensaktien können die Besitzer die Papiere nur mit Genehmigung des Vorstandes der Aktiengesellschaft verkaufen. Namensaktien und vinkulierte Aktien sind aufgrund des erschwerten Eigentumswechsels im Börsenhandel selten. Sie werden von bestimmten Branchen bevorzugt, zu denen vor allem Versicherungsgesellschaften gehören. Diese Papiere werden häufig in einem sehr engen Markt gehandelt.

Aktienarten
Nach Übertragbarkeit unterscheidet man Inhaber- und Namensaktien. Inhaberaktien können durch einfache Einigung und Übergabe übertragen werden. Bei Namensaktien ist der Eigentümer auf der Aktienurkunde vermerkt. Eine Eigentumsübertragung erfordert einen Übertragungsvermerk.
Je nach Stimmrecht unterscheidet man zwischen Stamm- und Vorzugsaktie. Stammaktien verbriefen das volle Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Bei Vorzugsaktien ist das Stimmrecht meist ausgeschlossen, dafür steht wird dem Aktionär höhere Dividende gezahlt.

Aktienanalyse
Durch die Untersuchung und Analyse der Kurs- und Rendite-Entwicklung von Aktien wird versucht herauszufiltern, welche Wertpapiere eine überdurchschnittliche Kursentwicklung erwarten lassen. Die Bewertung kann durch zwei Verfahren erfolgen:

Fundamentalanalyse:
durch Prüfung der Bilanzdaten und der Ertragskraft des jeweiligen Unternehmens werden Rückschlüsse auf die Kurs- und Dividendenchancen der Aktie gezogen

Technische oder Chart-Analyse:
aus grafischen Darstellungen der bisherigen Kurs- und Umsatzentwicklung, die das vergangene Börsenverhalten der Anleger widerspiegeln, werden Kursprognosen entwickelt.

Bei strenger Kapitalmarkteffizienz können durch die verschiedenen Methoden allerdings keine systematischen Überrenditen erreicht werden.

Aktienfonds
Aktienfonds legen die Mittel ihrer Kunden in den Beteiligungspapieren in- und ausländischer Aktiengesellschaften an. Der Vorteil für den Anleger liegt darin, dass er an den Wertsteigerungsmöglichkeiten von Aktien teilhaben kann und dabei das Risiko durch die breite Streuung der Fondsmittel, verglichen zur Einzelanlage in Aktien, gering ist.

Bei ihrer Tätigkeit unterliegen die Fonds zum einen den Regelungen des Kapitalanlagegesellschaften-Gesetzes (KAGG) und zum anderen ihren eigenen Anlagegrundsätzen. Das Kapitalanlagegesellschaften-Gesetz legt fest, wie die Aktienfonds ihre Mittel anzulegen haben. Dabei wird bestimmt, bis zu welchen Prozentsätzen die Mittel der Anleger investiert sein müssen, wieviele Aktien eines Unternehmens in dem Fonds gehalten werden dürfen und wie hoch die Kapitalreserve sein darf, die ein Fonds halten kann. So ist z.B. vorgeschrieben, dass ein einzelner Fonds maximal fünf Prozent seiner Mittel in Aktien eines einzelnen Unternehmens investieren darf. Sehen die Anlagegrundsätze eine abweichende Regelung vor, gilt eine absolute Höchstgrenze von zehn Prozent. Weiterhin legt das KAGG fest, dass mindestens 50,1 Prozent der Mittel, die die Anleger in einen Fonds investiert haben, in Aktien investiert sein müssen. Der Rest darf in Bankguthaben und anderen kursstabilen Anlageformen gehalten werden.

Nahezu jeder Aktienfonds hat einen Anlageschwerpunkt, der in den Anlagegrundsätzen festgelegt ist. Es gibt Aktienfonds, die ausschließlich in deutschen Aktien und andere, die ihre Mittel in Aktien von Unternehmen einer bestimmten Branche anlegen. Das kann z.B. die Automobilindustrie sein oder Unternehmen, die in der Umweltbranche tätig sind. Zudem gibt es Fonds, die ihre Mittel in Aktien ausländischer Unternehmen anlegen. An dieser Stelle spricht man von Regional- oder Länderfonds. Eine weitere Variation ist bei den Indexfonds zu finden, die ihre Mittel so anlegen, dass die Zusammenstellung ihres Depot möglichst genau der Zusammenstellung eines bestimmten Wertpapierindex - wie beispielsweise des DAX oder Nikkei- widerspiegelt.

Aktienfonds erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit, da sie eine attraktive Anlagemöglichkeit bieten. Kleinanleger, die noch wenig oder keine Erfahrung an der Börse sammeln konnten, haben die Möglichkeit, ihre Ersparnisse in die Hände erfahrener Wertpapierspezialisten zu geben, um diese in Aktien zu investieren. Sie können so an den teilweise beträchtlichen Kurssteigerungsmöglichkeiten teilhaben, ohne die mit einer Direktanlage in einzelne Aktien immer auch verbundenen Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Für den Anleger entstehen beim Kauf von Investmentanteilen Kosten, die sich aus der Differenz zwischen dem Ausgabepreis und Rücknahmepreis der Fondsanteile ergeben. Diese Differenz, der Ausgabeaufschlag, liegt bei Aktienfonds zwischen 3 und 6 Prozent. Neben dem Ausgabeaufschlag, der den Investmentgesellschaften zur Deckung ihrer Vertriebs- und Verwaltungskosten dient, fallen keine weiteren Kosten an.

Durch die Etablierung von Direktbanken und Discount-Brokern sind auch niedrigere Aufschläge möglich. Für Kunden, die auf Beratung verzichten wollen, besteht die Möglichkeit, ihre Kosten deutlich zu senken, wenn sie ihre Investmentanteile bei einem solchen Institut erwerben. Anleger mit wenig Börsenerfahrung sollten allerdings nicht auf professionelle Beratung verzichten, denn auch die Anlage in Aktienfonds beinhaltet Risiken. Aufgrund des zu bezahlenden Ausgabeaufschlags ist die Anlage in Aktienfonds als mittel- bis langfristiges Investment anzusehen, da der Anleger diese Kosten erst durch Kurssteigerungen der Anteile und/oder Ausschüttungen aus angesammelten Dividenden hereinholen muss, bevor sich sein Investment für ihn rentiert. Anleger, die ihre Mittel nur kurzfristig binden wollen, sollten diese daher eher in Geldmarktfonds anlegen.

Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen mit einem bestimmten Grundkapital, an dem die Aktionäre als Teilhaber über den Kauf von Aktien beteiligt sind. Sie haften lediglich bis zur Höhe ihres Aktienanteils. Ziel einer Aktiengesellschaft ist es, durch Aktien-Ausgabe höhere Kapitalsummen zu bekommen und das Unternehmerrisiko möglichst breit zu streuen. Die Satzung einer Aktiengesellschaft bildet den rechtlichen Rahmen und enthält Regelungen für die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Jeder Aktionär besitzt Rede-, Auskunfts- und Stimmrecht.

Aktienindex
Der Aktienindex ist ein statistischer Wert, der die die Kursentwicklung des Aktienmarktes anzeigt. Er setzt sich aus einer repräsentativen Auswahl von Aktien zusammen. Graphisch werden die Entwicklungen an der Börse durch ein Kurvendiagramm dargestellt. Wichtige Aktienindices in Deutschland sind z.B. der DAX-Index, der Index der Börsenzeitung oder auch der Index der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung). Aktienindizes werden nicht nur für den Gesamtmarkt, sondern auch für einzelne Branchen berechnet.

Aktienrückkauf
Aktiengesellschaften kaufen Ihre eigenen Aktien an der Börse zurück, um das Volumen zu reduzieren und somit den Kurswert der einzelnen Aktie zu erhöhen.

Aktiensplitt
Beim Aktiensplitt wird eine Aktie in mehrere neue Wertpapiere aufgeteilt. Damit wird Anlegern mit geringeren finanziellen Mitteln die Möglichkeit zum Erwerb eines Anteils gegeben. Die neuen Wertpapiere besitzen zusammen den Wert der geteilten Aktie.

Aktionär
Eigentümer von Aktien und damit Gesellschafter bzw. Miteigentümer des Unternehmens.

Amtlicher Handel
An den deutschen Börsen ist der Amtliche Handel mit ca. 90 Prozent des Gesamtumsatzes das breiteste Marktsegment. Möchte eine Unternehmen, dass seine Aktien zum amtlichen Handel zugelassen werden, muss es ausführliche Angaben über seine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse machen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind vergleichsweise streng. Amtliche Makler berechnen die Preise der Wertpapiere und veröffentlichen diese im amtlichen Kursblatt der Börse und im Internet.

Analyst/in
Wertpapierfachfrau/mann die/der mit Hilfe der technischen Wertpapieranalyse ein genaues Bild über die Situation einer Aktiengesellschaft und die Kurschancen Ihrer Aktien zu gewinnen versucht.

Anlagestrategie
Gezielte Vorgehensweise zur Erzielung eines gewinnbringenden Anlageerfolgs an der Börse.

Anleihe
Anleihe ist der Überbegriff für festverzinsliche Schuldverschreibungen. Hierbei handelt es sich um langfristige Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt. Es gibt öffentliche Anleihen (Staat, Post, Bahn, etc.), Pfandbriefe und Industrieanleihen, die zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ausgegeben werden.
Anleihegläubiger haben das Recht auf Rückzahlung des Anleihebetrages sowie der festgelegten Verzinsung. Dieser Zins kann fest oder variabel sein und wird normalerweise jährlich bezahlt.
Die Kursnotierungen schwanken nach dem allgemeinem Zinsniveau beziehungsweise nach der Bonität des Kreditnehmers. Bei unklarem oder steigendem Zinstrend wird ein Anleger, der die Anleihe eventuell frühzeitig wieder verkaufen möchte, auf kürzere Restlaufzeiten setzen bzw. bei fallenden Zinsen auf längere Restlaufzeiten.

Anteilseigner (Aktionär)
Personen werden zu Anteileignern oder Aktionären, indem sie Aktien kaufen und damit Miteigentum am Grundkapital einer Aktiengesellschaft erwerben.

Antizyklisch investieren
Dem Trend an der Börse entgegen gesetztes Anlageverhalten.

Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung der Geschäftsführung der Aktiengesellschaft.

Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die beim Fondskauf einmalig erhoben wird und zusätzlich zum Rücknahmepreis gezahlt werden muss. Ausgabeaufschlag und Rücknahmepreis ergeben zusammen den Ausgabepreis eines Fonds. Die Höhe beträgt bei Aktienfonds in der Regel fünf, bei Rentenfond drei Prozent.

Auskunftsrecht
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär sein gesetzliches Recht auf Auskünfte über die wirtschaftliche Situation der Aktiengesellschaft geltend machen, an der er beteiligt ist. Verantwortlich für die Informationsweitergabe sind die Verwaltung, insbesondere der Vorstand der AG.

Ausschüttung
Die Ausschüttung bezeichnet die Zahlung von Gewinnanteilen (Dividende) an die Anteilseigner.

Aussetzen der Kursnotierung
Bei überraschenden Ereignissen, wie z.B. Konkurswarnungen oder Übernahmeangeboten kann ein Wertpapier von der Kursnotierung ausgesetzt werden. Diese Aussetzung soll die Anleger schützen und voreilige Reaktionen verhindern, die ansonsten zu Schwankungen des Börsenkurses führen könnten. In dem zeitlich beschränkten Aussetzungszeitraum kann die Aktie weder ge- noch verkauft werden.

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