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Börsen-ABC: A

Unser Börsen-ABC erklärt die wichtigsten und am häufigsten benutzten Fachbegriffe aus der Börsenwelt. Das Börsen-ABC wird ständig erweitert und soll alle wichtigen Fachbegriffe abdecken, die im Aktienwesen gängig sind. Vermissen Sie einen wichtigen Begriff, schreiben Sie bitte eine Mail an unser Service-Team!

Abfindung

Im Zuge der Übernahme einer Aktiengesellschaft, verpflichtet sich die kaufende Gesellschaft, den freien Aktionären ein Abfindungsangebot vorzulegen. Dies kann in Form einer Barabfindung oder eines Aktientausch´s geschehen.

Abgeld (Disagio)

Disagio ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert einer Forderung bzw. eines festverzinslichen Wertpapiers und dem tatsächlich an den Kreditnehmer ausgezahlte Darlehenssumme bzw. dem niedrigeren Ausgabekurs. Der Effektivzins ergibt sich beim Kreditvertrag durch Bezug des Nominalzinses auf den darunter liegenden Auszahlungsbetrag. Das Gegenteil nennt man Agio bzw. Aufgeld.

Accumulate

Der Begriff "Accumulate" bedeutet "aufstocken" und ist in der Aktionärssprache als Kaufempfehlung zu werten. Rät ein Analyst dazu eine Aktie zu akkumulieren, so geht dieser davon aus, dass sich der Wert in den nächsten Monaten wahrscheinlich besser entwickelt als der vergleichbare Branchenindex.

Ad-hoc Meldung

Nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetz (WPHG) sind Aktiengesellschaften verpflichtet, kursbeeinflussende Unternehmensmeldung zu veröffentlichen. Dies können beispielsweise Geschäftszahlen, Beteiligungen oder Übernahmen sein.

Aktie

Die Aktie ist ein Wertpapier. Sie dokumentiert dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Bei den meisten deutschen Aktiengesellschaften war das Grundkapital in Aktien zu jeweils 5 Mark, 50 Mark oder 100 Mark Nennwert aufgeteilt. Im Zuge der Einführung des Euro planen die meisten börsennotierten Unternehmen eine Umstellung auf die Stückaktie. Stückaktien haben keinen Nennwert, müssen also mit der Umstellung auf den Euro nicht umgerechnet werden. Bei der Einführung der Stückaktien wird jede bisherige Nennwertaktie in genau eine Stückaktie umgetauscht. Die Stückaktien haben alle denselben Anteil am Unternehmen. Neben den nennwertlosen Stückaktien gibt es noch weitere Arten von Aktien: 1. STAMMAKTIEN: Sie sichern eine Beteiligung am Stammkapital der AG und geben dem Besitzer ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.
2.VORZUGSAKTIEN: Hier handelt es sich um Wertpapiere, die eine Beteiligung am Stammkapital der AG verbriefen und bestimmte Vorrechte gewähren; insbesondere bei der Gewinnbeteiligung. Vorzugsaktien werden oft im Rahmen der Vermögensbildung von Unternehmen an die eigenen Mitarbeiter ausgegeben. In der Regel hat der Inhaber einer Vorzugsaktie kein Stimmrecht.
3. JUNGE AKTIEN:Sie stammen aus der Kapitalerhöhung einer AG und haben gegenüber den "alten" Aktien einen geringeren Dividendenanspruch. Der Zeitpunkt für die Ausgabe wird vor allem von der Verfassung der Börse abhängig gemacht: Bei steigenden Kursen lassen sich junge Aktien leichter und mit höherem Gewinn verkaufen. Erwerben kann man junge Aktien über Bezugsrechte, die wie alle Wertpapiere an der Börse gehandelt werden.
4. ZUSATZAKTIEN:Sie entstehen durch Umwandlung von Rücklagen in haftendes Grundkapital und werden auch "Gratisaktien" genannt. Dieser Begriff ist jedoch irreführend. Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals, das den Anteilseignern einer AG gehört. Die Umwandlung in dividendenberechtigtes Aktienkapital kann zu einem sinkenden Börsenkurs der Aktien führen, da sich z.B. der ausgeschüttete Gewinn in Zukunft auf eine höhere Zahl von Aktien verteilt.
5. INHABERAKTIEN:Bei diesen Wertpapieren wird der Inhaber der Aktien nicht namentlich genannt. Eigentümer ist die Person, die das Papier tatsächlich besitzt. Sie kann bestimmte Rechte geltend machen ( z. B. Vorkaufsrecht bei der Ausgabe junger Aktien, Verfügungsrecht, Recht auf Dividendenzahlung), die durch Einigung und Übergabe übertragen werden. Die überwiegende Zahl der gehandelten Aktien sind Inhaberpapiere, da sie einen unkomplizierten Börsenhandel ermöglichen.
6. NAMENSAKTIEN: Sie werden auf eine Person ausgestellt und im Aktienbuch der Gesellschaft verzeichnet. Nur der namentlich bezeichnete Inhaber der Urkunde kann alle Rechte aus dem Wertpapier geltend machen. Bei vinkulierten Namensaktien können die Besitzer die Papiere nur mit Genehmigung des Vorstandes der Aktiengesellschaft verkaufen. Namensaktien und vinkulierte Aktien sind aufgrund des erschwerten Eigentumswechsels im Börsenhandel selten. Sie werden von bestimmten Branchen bevorzugt, zu denen vor allem Versicherungsgesellschaften gehören. Diese Papiere werden häufig in einem sehr engen Markt gehandelt.

Aktienarten

Nach Übertragbarkeit unterscheidet man Inhaber- und Namensaktien. Inhaberaktien können durch einfache Einigung und Übergabe übertragen werden. Bei Namensaktien ist der Eigentümer auf der Aktienurkunde vermerkt. Eine Eigentumsübertragung erfordert einen Übertragungsvermerk.Je nach Stimmrecht unterscheidet man zwischen Stamm- und Vorzugsaktie. Stammaktien verbriefen das volle Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Bei Vorzugsaktien ist das Stimmrecht meist ausgeschlossen, dafür steht wird dem Aktionär höhere Dividende gezahlt.

Aktienanalyse

Durch die Untersuchung und Analyse der Kurs- und Rendite-Entwicklung von Aktien wird versucht herauszufiltern, welche Wertpapiere eine überdurchschnittliche Kursentwicklung erwarten lassen. Die Bewertung kann durch zwei Verfahren erfolgen:
Fundamentalanalyse:durch Prüfung der Bilanzdaten und der Ertragskraft des jeweiligen Unternehmens werden Rückschlüsse auf die Kurs- und Dividendenchancen der Aktie gezogen
Technische oder Chart-Analyse:aus grafischen Darstellungen der bisherigen Kurs- und Umsatzentwicklung, die das vergangene Börsenverhalten der Anleger widerspiegeln, werden Kursprognosen entwickelt.
Bei strenger Kapitalmarkteffizienz können durch die verschiedenen Methoden allerdings keine systematischen Überrenditen erreicht werden.

Aktienfonds

Aktienfonds legen die Mittel ihrer Kunden in den Beteiligungspapieren in- und ausländischer Aktiengesellschaften an. Der Vorteil für den Anleger liegt darin, dass er an den Wertsteigerungsmöglichkeiten von Aktien teilhaben kann und dabei das Risiko durch die breite Streuung der Fondsmittel, verglichen zur Einzelanlage in Aktien, gering ist.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen mit einem bestimmten Grundkapital, an dem die Aktionäre als Teilhaber über den Kauf von Aktien beteiligt sind. Sie haften lediglich bis zur Höhe ihres Aktienanteils. Ziel einer Aktiengesellschaft ist es, durch Aktien-Ausgabe höhere Kapitalsummen zu bekommen und das Unternehmerrisiko möglichst breit zu streuen. Die Satzung einer Aktiengesellschaft bildet den rechtlichen Rahmen und enthält Regelungen für die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Jeder Aktionär besitzt Rede-, Auskunfts- und Stimmrecht.